Sie haben Fragen und möchten sich umfassend informieren? Vielleicht finden Sie die Antwort bei unseren FAQ (Frequently Asked Questions) – falls nicht, wenden Sie sich gerne an uns oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin unter der Nummer 06401 • 5550 oder über unsere Terminbuchung.
Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit für eine Beratung. Wir schauen uns Zähne und Kiefer genau an und erläutern die medizinische Indikation sowie individuelle therapeutische Möglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung.
Wenn eine Behandlung in Frage kommt, vereinbaren wir weitere Termine zur Erstellung exakter diagnostischer Unterlagen (u.a. Abformungen, Röntgenbilder, Fotos) sowie einer darauffolgenden ausführlichen Besprechung des Behandlungsplanes.
Der Zahnarzt, Schulzahnarzt, Kinderarzt oder Logopäde hat eine Vorstellung bei uns empfohlen oder Sie sind bei Ihrem Kind oder bei sich selbst mit der Zahn- oder Kieferstellung unzufrieden? Prima, in jedem Fall vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis.
Mit regelmäßigen Terminen beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden kann der beste Behandlungszeitpunkt für Ihr Kind bestimmt werden. In einigen Fällen werden bereits kleine Behandlungsmaßnahmen (Frühbehandlung) durchgeführt, sobald die neuen Schneidezähne da sind – also etwa ab dem 7. Lebensjahr bzw. nach der Einschulung.
Die meisten Behandlungen werden ab Beginn der zweiten Wechselgebissphase, also mit etwa 9 bis 12 Jahren durchgeführt.
Nein, natürlich können Sie auch ohne Überweisung Ihres Hauszahnarztes in unsere Praxis kommen, wenn Sie für Ihr Kind oder sich selbst eine Beratung wünschen.
Sollten innerhalb der letzten ein bis zwei Jahre Röntgenbilder von Zähnen oder Kiefer erstellt worden sein, bringen Sie diese zu Ihrem ersten Termin bei uns mit oder bitten Sie Ihren Zahnarzt, uns diese vorab zuzusenden. Falls bereits in einer anderen Praxis eine fachzahnärztliche Beratung oder Behandlung stattgefunden hat, ist es sinnvoll, einen Arztbrief mitzubringen.
Gerade Zähne sind keine Frage des Alters, sondern der Motivation! Eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich in jedem Lebensabschnitt möglich.
Auch wenn die Umbauvorgänge und Zahnbewegungen mit steigendem Alter etwas länger dauern und mehr Fingerspitzengefühl erfordern, kann eine Behandlung in den meisten Fällen ganz problemlos und erfolgreich durchgeführt werden. Lediglich eine suboptimale Mundhygiene, Rauchen oder aktive entzündliche Parodontalerkrankungen können ein Hindernis darstellen. Da im Erwachsenenalter kein Wachstum mehr stattfindet, kann bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie notwendig sein.
Je nach Alter des Patienten und Umfang der notwendigen Zahn- und Kieferbewegungen dauert eine Behandlung zwischen wenigen Monaten (zum Beispiel bei Korrektur eines geringen Engstandes oder einer Frühbehandlung bei Kindern) und etwa zwei bis über drei Jahren. Im Anschluss an die aktive Behandlung folgt die sogenannte Retentionsphase, in der das erzielte Ergebnis noch ein bis zwei Jahre kontrolliert wird.
Im Wesentlichen geben die biologischen Umbauprozesse im Knochen die Geschwindigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung vor. Darüber hinaus kann die aktive Mitarbeit von Seiten des Patienten und dessen Eltern die Behandlungszeit positiv beeinflussen. Ohne Disziplin und Kooperation verlängert sich die Behandlungsdauer und der gewünschte Erfolg bleibt aus.
KIG ist die Abkürzung für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Der Behandlungsbedarf gesetzlich versicherter Patienten wird Befundbezogen nach konkreten Richtlinien bestimmt und in fünf Gruppen eingeteilt (KIG Stufe 1 bis 5). Ab einem Schweregrad der Gruppe 3 werden im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung gemäß den Vorgaben des SGB V § 29 übernommen, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Die von Seiten des Kieferorthopäden bestimmten Leistungen und Maßnahmen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ und „dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (SGB V § 12).
Behandlungen mit KIG 1 oder 2 sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen und müssen privat bezahlt werden. Behandlungen im Erwachsenenalter werden in Ausnahmefällen übernommen, wenn bei ausgeprägten Kieferanomalien eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich ist.
Die Behandlung kann beginnen, sobald die Versicherung den Behandlungsplan genehmigt hat. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ihnen zunächst ein Eigenanteil von 20 Prozent (10 Prozent bei Geschwisterkindern) der im jeweiligen Quartal entstandenen Behandlungskosten in Rechnung gestellt wird. Dieser Eigenanteil dient als eine Art Pfand und soll motivieren, dass die Behandlung von Seiten des Patienten und dessen Eltern konsequent durchgeführt wird. Am Ende der Behandlung bekommen Sie diesen Anteil zurückerstattet, sofern die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die für die Rückerstattung erforderliche Abschlussbescheinigung erhalten Sie von uns.
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt im Rahmen der Solidargemeinschaft jedoch ausschließlich die Kosten einer absoluten Basisbehandlung (siehe SGB V §12). Wünschen Sie für Ihr Kind darüberhinausgehende, sinnvolle Leistungen – sogenannte außervertragliche Leistungen (AVL) – ist diese Investition von Ihnen zu tragen. Diese Leistungen können die Behandlung angenehmer und risikoärmer gestalten sowie gegebenenfalls die Behandlungsdauer reduzieren und den Behandlungserfolg verbessern. Ob und welche medizinisch ratsamen Leistungen der modernen Kieferorthopädie für Ihr Kind in Frage kommen, erläutern wir Ihnen im Rahmen der Therapiebesprechung.
Wenn Sie bzw. Ihr Kind privat versichert sind, hängt ist die Kostenerstattung ausschließlich von Ihrem gewählten Versicherungstarif und den Auffassungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
Bei allen privat in Rechnung gestellten Leistungen richten wir uns nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahn-Zusatzversicherungen übernehmen – ganz oder teilweise – Kosten, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dies kann private Zusatzleistungen (AVL) betreffen oder eine Behandlung bei KIG 1 oder 2.
Haben Sie von Ihrem Hauszahnarzt oder von uns als Kieferorthopäde bereits eine Behandlung empfohlen bekommen, ist dies für eine Zusatzversicherung nicht unerheblich, da rückwirkend in der Regel kein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden kann.
Sofern Sie an einer Versicherung interessiert sind, sollten Sie diese frühzeitig abschließen, da Wartezeiten anfallen können. Wir möchten betonen, dass wir Ihnen keine Versicherung empfehlen können oder dürfen. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf umfassend, damit Sie bei den vielen Anbietern und Tarifbedingungen das für Sie geeignete Produkt finden.
Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnheilkunde und befasst sich mit der Behandlung und Prophylaxe von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Voraussetzung um Kieferorthopäde werden zu können, ist ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin und die Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin.
Nach dem Studium darf jeder Zahnarzt alle Behandlungen anbieten. Wer aber als Kieferorthopäde bzw. als Fachzahnarzt tätig sein möchte, muss eine Weiterbildung durchlaufen. Die Weiterbildung zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ dauert in Vollzeit vier Jahre und muss, je nach Zahnärztekammer und Bundesland, zumindest teilweise an einer Uniklinik absolviert werden, um die ganze Bandbreite des Fachgebiets kennenzulernen. Mit einer abschließenden Prüfung werden die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis gestellt und die Bezeichnung „Fachzahnarzt“ darf verwendet werden – analog zum „Facharzt“ in der ärztlichen Versorgung.
Durch die jahrelange Weiterbildung sind Kieferorthopäden Spezialisten ihres Fachs. Üblicherweise beschäftigen sich Kieferorthopäden während ihrer beruflichen Tätigkeit ausschließlich mit der Kieferorthopädie. Diese Konzentration auf das Fachgebiet sorgt dafür, dass unsere Patienten mit höchster Qualität behandelt werden können.
Darüber hinaus gibt es mittlerweile unzählige Bezeichnungen, Grade und Titel, die von kieferorthopädisch tätigen Zahnärzten geführt werden. So kann ein Zahnarzt nach eigener Einschätzung seiner kieferorthopädischen Kenntnisse einen „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ angeben. Der „Master of Science (MSc) Kieferorthopädie“ wird mit wenigen Präsenztagen nebenberuflich absolviert, dabei erfolgt die praktische Arbeit ohne Supervision erfahrener Fachkollegen.
Nur der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat über einen langen Zeitraum die Kieferorthopädie praktisch und theoretisch unter Aufsicht „gelernt“ und seine Qualifikation in einer Prüfung vor der Zahnärztekammer nachgewiesen.
Bei ungewöhnlichen Schmerzen, zum Beispiel durch ein stechendes Bogenende, gelösten Brackets oder Problemen mit herausnehmbaren Apparaturen melden Sie sich bitte immer telefonisch bei uns – auch wenn der nächste reguläre Kontrolltermin am gleichen Tag oder in der folgenden Woche sein sollte. Bitte kommen Sie nicht unangemeldet in die Praxis, da Sie sonst mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Hilfreiche Erklärungen finden Sie bei unseren SOS-Tipps.
Auch wenn wir die Zähne natürlich regelmäßig im Blick haben, sollten die regulären Kontroll- und Prophylaxetermine beim Hauszahnarzt nicht versäumt werden. Bei Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bis zum 18. Geburtstag sogar zweimal jährlich Leistungen der Individualprophylaxe – Ihr Hauszahnarzt informiert Sie gerne. Sollte darüber hinaus eine Behandlung erforderlich werden, geben wir für Ihren Zahnarzt gerne eine Überweisung mit.
Bestimmte Termine benötigen mehr Zeit. Es ist unser Anspruch, dass wir uns diese Zeit nehmen, damit Sie bestens versorgt sind. So dauert zum Beispiel das Einsetzen oder Entfernen von festsitzenden Zahnspangen in etwa zwei Stunden. Deswegen können wir einige Terminarten aus organisatorischen Gründen nur vormittags anbieten. Da die meisten unserer Patienten schulpflichtig sind, finden die normalen Kontrolltermine hauptsächlich nachmittags statt. Selbstverständlich können wir nach dem Termin auf Wunsch eine Anwesenheitsbescheinigung ausstellen (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bei uns grundsätzlich nicht erforderlich).
Während der Behandlung finden die Kontrolltermine, je nach Art der Spange und medizinischer Erfordernis, etwa alle 4 bis 10 Wochen statt.
Abhängig von Art und Ausprägung der Zahn- oder Kieferfehlstellung sowie Zeitpunkt des Zahnwechsels kann der optimale Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Therapie sehr unterschiedlich sein.
So werden manchmal schon kleine Patienten im Grundschulalter behandelt, während andere Patienten erst nach Abschluss des pubertären Wachstums eine Apparatur bekommen. Von fachzahnärztlicher Seite wird damit eine möglichst optimale, kurze und erfolgreiche Therapie der Dysgnathie Ihres Kindes angestrebt.
In vielen Fällen kann der Beginn des Seitenzahnwechsels und des meist damit einhergehenden Körperwachstums (ca. 9.-12. Lebensjahr) ideal zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen genutzt werden.
Idealerweise fällt ein Milchzahn von selbst aus, sobald der nachfolgende bleibende Zahn wächst. Wenn beispielsweise der Milchzahn nicht anfängt zu wackeln, für den neuen Zahn ein Durchbruchshindernis darstellt oder die Platzverhältnisse im Kiefer es unbedingt erfordern, sollten auch Milchzähne entfernt werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Kiefer- und Gebissentwicklung zu normalisieren oder eine spätere kieferorthopädische Behandlung zu vereinfachen.
Auch bei modernen Behandlungsmethoden ist hin und wieder die Entfernung von Zähnen erforderlich, um das Behandlungsziel zu erreichen, eine langfristige Stabilität zu ermöglichen oder einer Überdehnung der Zahnbögen vorzubeugen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Zähne zu groß für den Kieferknochen sind. Von Seiten des Kieferorthopäden wird genau geprüft, ob andere Methoden zum Platzgewinn in Frage kommen, denn selbstverständlich vermeiden wir die Entfernung bleibender Zähne, sofern möglich.
Die Auswahl der geeigneten kieferorthopädischen Therapiemittel erfolgt immer nach medizinischen Gesichtspunkten. Während manche Patienten nur eine Art Spange haben, sind es bei anderen Patienten sogar mehrere Apparaturen gleichzeitig oder nacheinander. In jedem Fall haben wir als Fachzahnarzt eine möglichst kurze, schonende und effektive Behandlung im Blick. Daher ist eine unmittelbare Auswahl der Apparaturen nicht möglich. Selbstverständlich erläutern wir die Art der Behandlung ausführlich, stellen Alternativen vor und finden gemeinsam den für Sie oder Ihr Kind den passenden Therapieplan.
In unserer Praxis führen wir eine reine Terminsprechstunde. Sollten Sie einen verbindlichen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte frühzeitig, damit wir anderen Patienten gegebenenfalls den freigewordenen Termin anbieten können. Werden wiederholt Termine versäumt, kann dies den Behandlungsverlauf und das Behandlungsziel beeinträchtigen.
Wenn Sie doch einmal einen Termin verpasst haben, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Nicht eingehaltene Termine, verspätete Patienten, „Notfälle“ oder unvorhersehbare Reparaturen an Spangen führen zu Verzögerungen im Praxisbetrieb und längeren Wartezeiten. Mit Ihrer Kooperation helfen Sie uns, die Sprechstunde für alle angenehm zu gestalten.
Nein. Für die Befestigung von festsitzenden Spangen oder Brackets werden spezielle „Zahnkleber“ verwendet, die für die entsprechende Apparatur geeignet sind. Sofern die Spange fest und sicher auf den Zähnen sitzt, ist die darunter liegende Zahnoberfläche sehr gut geschützt. Bei unzureichender Mundhygiene oder vom Patienten unbemerkter Lockerung können sich kurz- bis mittelfristig irreversible Zahnschäden zum Beispiel um die Brackets oder unter einem Band (Metallring) bemerkbar machen. Weitere Informationen gibt es bei unseren SOS-Tipps sowie im Rahmen der Therapiebesprechung, in der wir ausführlich über allgemeine und individuelle Risiken und Nebenwirkungen informieren.
Liegt von Seiten des Patienten oder dessen Eltern keine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit während der Behandlung vor, bleibt auch die beste kieferorthopädische Therapie wirkungslos.
Zu einem Abbruch einer Behandlung sollte und muss es nicht kommen. Fast alle Behandlungen werden erfolgreich beendet und Patient wie Behandler freuen sich über das gemeinsam erreichte Ergebnis. Werden jedoch therapeutische Anweisungen nicht eingehalten (z.B. die herausnehmbare Spange oder erforderliche Gummizüge nicht ausreichend getragen), wiederholt Termine versäumt, ist die Mundhygiene unzureichend bzw. übersteigt das Risiko den Nutzen der Behandlung, muss diese vorzeitig beendet werden. Natürlich informieren wir unsere Patienten, wenn diesbezüglich Probleme zu erkennen sind. Von Seiten des Gesetzgebers sind Kieferorthopäden verpflichtet, Unregelmäßigkeiten gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen (§ 8 Abs. 5 BMV-Z) und – falls keine Besserung eintritt – die Behandlung abzubrechen. In diesem Fall wird der bis dahin gezahlte Eigenanteil nicht erstattet.
Der Vorteil einer festsitzenden Apparatur besteht im Wesentlichen in der ununterbrochenen Wirkung auf die Zahnbewegung. An das Einsetzen und Herausnehmen muss nicht gedacht werden. Allerdings erfordert die tägliche Mundhygiene eine besondere Aufmerksamkeit. Bei vielen Arten einer „festen Spange“ müssen gemäß individueller Verordnung auch kontinuierlich spezielle Gummizüge, sogenannte Elastics, getragen werden, um das Behandlungsziel zu erreichen.
Im Mund treten äußerst selten Allergien auf, da sich die Immunreaktion an der Schleimhaut von der auf der äußeren Haut stark unterscheidet. Deshalb sind in den meisten Fällen, zum Beispiel selbst bei Patienten mit Nickelallergie, Behandlungen problemlos möglich. Selbstverständlich werden wir die Allergie berücksichtigen und vorab Testbrackets kleben.
Wir verwenden in unserer Praxis ausschließlich Nitril- und keine Latexhandschuhe. Auch die von uns verwendeten Kunststoffe von Markenherstellern sind sehr gut verträglich und hypoallergen.
In kieferorthopädischen Fachpraxen ist es üblich und erforderlich, dass entsprechend qualifizierte Mitarbeiter vom Arzt delegierte Maßnahmen, wie zum Beispiel den Wechsel von Drahtbögen, durchführen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind von Seiten der Landeszahnärztekammer speziell geschult und nehmen die Behandlungsschritte nur nach Anweisung und in Anwesenheit von Dr. Eichenauer vor. Insbesondere das Eingliedern von festsitzenden Apparaturen, Brackets oder Kleberetainern wird in unserer Praxis selbstverständlich von Dr. Eichenauer persönlich durchgeführt.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist oft neu, ungewohnt und vor allem für unsere kleinen Patienten ganz schön spannend. Wir möchten das Behandlungserlebnis bei uns angenehm gestalten, eventuelle Ängste nehmen und uns ganz auf Ihr Kind konzentrieren. Unser erfahrenes Team erklärt genau und individuell altersgerecht, welche Behandlungsschritte wir durchführen. In den meisten Behandlungssituationen wachsen unsere jungen Patienten über sich hinaus – ganz besonders dann, wenn die Eltern nicht dabei sind. Damit möchten wir die Selbstständigkeit Ihres Kindes fördern.
Natürlich sind Sie als Elternteil in unserer Praxis herzlich willkommen und immer dabei, wenn Ihr Kind zum ersten Mal in unserer Praxis ist oder wenn die erste Apparatur eingesetzt wird. Bei den regulären Kontrollterminen rufen wir Sie bei Fragen oder Gesprächsbedarf gerne nach der Kontrolle der Zahnspange ins Behandlungszimmer.
Wir machen unsere kleinsten Patienten schrittweise mit unseren nicht invasiven Behandlungsmaßnahmen vertraut und nutzen bewusst eine positive oder neutrale Ausdrucksweise. Sollten Sie selbst bei einer früheren kieferorthopädischen oder zahnärztlichen Behandlung keine angenehme Erfahrung gemacht haben, vermeiden Sie im Vorfeld möglichst das Gespräch darüber und erwecken stattdessen die „Vorfreude“ auf einen entspannten Besuch beim Kieferorthopäden.
Wir bitten Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, etc.) nicht in die Praxis zu kommen und Ihren Termin möglichst frühzeitig abzusagen. Diese Bitte gilt auch unabhängig von der Corona-Pandemie!
Wir möchten das Infektionsrisiko in der Praxis reduzieren – für andere Patienten im Wartezimmer und für unser zahnärztliches Team, das in unmittelbarer Nähe zum geöffneten Mund arbeitet. Außerdem müssen Patienten, beispielsweise zum Einsetzen einer festsitzenden Apparatur, längere Zeit ruhig liegen, was im Fall von Husten oder einer eingeschränkten Nasenatmung kaum möglich ist.
Im Bereich der Kieferorthopädie beschäftigen wir uns – glücklicherweise – nicht mit akuten Krankheitszuständen, die immer einer unmittelbaren Behandlung bedürfen. Da es sich trotz medizinischer Indikation zum Teil um Wahlleistungen bzw. Wahleingriffe handelt, ist aus rechtlichen Gründen die Zustimmung beider Elternteile erforderlich – sofern ein geteiltes Sorgerecht besteht. Um es mit einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen: Bei einer akuten Blinddarmentzündung ist sofort eine medizinische Intervention nötig. Im Zweifelsfall geschieht dies auch ohne Zustimmung beider Eltern um die Gesundheit Ihres Kindes nicht zu gefährden.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist hingegen hinsichtlich des zeitlichen Beginns variabel, dauert in der Regel viele Monate und ist häufig mit zusätzlichen Kosten verbunden. Daher müssen wir Ihnen und uns eine Rechtssicherheit bieten und wesentliche Fragen im Vorfeld klären.
Eine kieferorthopädische Behandlung umfasst eine aktive und eine passive Behandlungsphase. Während der aktiven Behandlung werden Zähne und Kiefer mit den verordneten Apparaturen in die gewünschte Position bewegt. Der daran anschließende passive Teil wird auch Retentionsphase genannt. Währenddessen stabilisiert sich das Parodontalgewebe und durch Kontrollen der Retentionsgeräte wird das erreichte Ergebnis gesichert. Erst im Anschluss daran ist die Behandlung abgeschlossen und gesetzlich Versicherte erhalten eine Abschlussbescheinigung zur Vorlage bei ihrer Versicherung.
Ja. Zähne bewegen sich ein Leben lang. Nach einer kieferorthopädischen Behandlung gibt es häufig eine Tendenz zum Rezidiv. Das bedeutet, dass sich die Zähne und Kiefer in Richtung der ursprünglichen Stellung zurückbewegen können. Diese Tendenz ist innerhalb des ersten Jahres nach Ende der aktiven Behandlung am größten, individuell unterschiedlich und vor allem abhängig von Ausmaß und Art der durchgeführten Bewegungen. Darüber hinaus gibt es physiologische Veränderungen im Rahmen des fortlaufenden Gewebeumbaus. So können häufig im Laufe der Jahre neue und alterungsbedingte Fehlstellungen entstehen. Auch ein mögliches Restwachstum, muskuläre oder craniomandibuläre Dysfunktionen können dazu beitragen, dass sich Zähne (wieder) bewegen. Der Einfluss von Weisheitszähnen wird hingegen wissenschaftlich diskutiert. Ob eine Entfernung ratsam ist, wird im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung bzw. in Kooperation mit Ihrem Hauszahnarzt besprochen. Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie haben wir ein mögliches Rezidiv schon bei der Behandlungsplanung im Blick und beraten Sie gerne zu den möglichen Maßnahmen, damit Ihr Lächeln idealerweise auch Jahre nach einer kieferorthopädischen Behandlung nichts von seiner Strahlkraft verliert.