Die Kieferorthopädie als Fachbereich ist eine Schnittstelle zwischen verschiedenen medizinischen Disziplinen. Bei der Diagnostik und Behandlungsplanung verfolgen wir deshalb einen ganzheitlichen Ansatz und haben nicht nur Zähne und Kiefer im Blick. Die allgemeinzahnärztlichen Kontrollen erfolgen regelmäßig in bewährter Weise durch Ihren Hauszahnarzt. Bei allgemeinmedizinischen Fragen ist der Kinder- oder Hausarzt unser Ansprechpartner.
Falls zusätzliche chirurgische Maßnahmen erforderlich sind, die nicht von Seiten Ihres Zahnarztes erfolgen können, werden wir Sie an unsere kompetenten Kollegen und Kolleginnen der Oralchirurgie oder Mund-, Kiefer- Gesichtschirurgie verweisen.
Nicht selten liegen bei Zahn- und Kieferfehlstellungen Befunde zugrunde, die eine Mitbeurteilung durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt erfordern. Beispielsweise können sich eine offene Mundhaltung mit zu schmalem Kiefer und eine eingeschränkte Nasenatmung gegenseitig beeinflussen.
Bei Funktionsstörungen, die Aussprache und Zunge betreffen, kann eine logopädische Therapie notwendig sein, die über mehrere Wochen mit regelmäßiger Frequenz durchgeführt wird.
Vor jeder umfangreichen kieferorthopädischen Behandlung gehört ein Kiefergelenks-Screening mit manueller Strukturanalyse (MSA) zur grundlegenden Diagnostik. Dabei können bestehende und häufig unbemerkte Befunde dokumentiert und für die Behandlungsplanung berücksichtigt werden.
Aus fachlicher Sicht und von Seiten des Gesetzgebers ist diese Untersuchung wichtig und erforderlich. Dennoch wird sie von der gesetzlichen Versicherung leider nicht übernommen. Sollte doch einmal eine weiterführende Diagnostik erforderlich sein, werden wir Sie an Spezialisten überweisen. Wir stehen Ihnen auch in diesen Fällen beratend zur Seite, um für Sie das bestmögliche Behandlungskonzept zu erarbeiten.
Im Rahmen von craniomandibulären Dysfunktionen, wie etwa Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen durch Überlastung der Kaumuskulatur, kann eine gezielte Physiotherapie in Kombination mit Selbstübungen deutliche Linderung verschaffen. Je nach Befund im Rahmen der MSA werden diese Leistungen von der Krankenversicherung übernommen.